Der Swiss Casualty Pool übernimmt für Ladungsbeteiligte und deren Versicherer die Beratung, Betreuung und Wegleitung von der ersten Schadeninformation bis zur zügigen Freistellung der Waren, ohne dass dabei aufgrund von Zeitnot Nachteile in den Formulierungen der Sicherheiten akzeptiert werden müssen.
Oft machen Bergungsunternehmen nach Bergungen unter Lloyd’s open Form (LoF) bestimmte Ratings der Versicherer zur Bedingung für die Akzeptanz von Sicherheiten für die Freistellung geretteter Waren. Zudem wird von Bergern regelmässig die Gestellung von Sicherheiten in London gefordert. Der Swiss Casualty Pool kann die Gestellung der notwendigen Sicherheiten gegen in Basel zu stellender Versicherer-Garantie übernehmen.
Durch sachkundige Bearbeitung in Verbindung mit bestehenden regelmässigen Kontakten zu den wichtigsten Ansprechpartnern der Lloyd’s Salvage Arbitration Branch (SAB), zu Dispacheuren und Bergungsunternehmen kann die allfällige Kommunikation zur schnellen Freistellung effizient und gebündelt durch den Swiss Casualty Pool übernommen werden.
Nach zeitnaher Freistellung und Auslieferung geretteter Güter oder deren Verwertung im jeweiligen (Not-) Hafen übernimmt der Swiss Casualty Pool das zusammengefasste Interesse bei der Verhandlung eines angemessenen Bergelohnes sowie die Überprüfung und Abwehr der unter Havarie-Grosse geltend gemachten Kosten und die Einforderung von Havarie-Grosse-Vergütungen.
Im Fall unklarer Schadenentstehung und abzuwägender Rückansprüche gegenüber verantwortlichen Parteien setzt der Swiss Casualty Pool zu einem sehr frühen Zeitpunkt Untersuchungen in Gang und sucht dabei im Interesse bestmöglicher kostenvernünftiger Interessenwahrung den Schulterschluss mit anderen gleichgelagerten Interessen ohne die eigene Entscheidungsfähigkeit aus der Hand zu geben.
Nach der Freistellung geretteter Waren liegt der Focus auf der Abwehr unangemessener Beitragsforderungen unter der jeweils anwendbaren Version der York-Antwerp-Regeln sowie auf der Geltendmachung und Durchsetzung möglicher Regressansprüche gegenüber anderen Beteiligten. Im Falle von Grossschäden, die dem Reeder und begünstigten Parteien (Verfrachter/Charterer) eine Haftungslimitierung unter dem London-Übereinkommen ermöglichen, sorgt der Swiss Casualty Pool für die ordnungsgemäße Anmeldung der Forderungen und ausreichende aktive Vertretung gegenüber dem Verwalter des Limitation Fonds.
Bei Grossschadenereignissen auf See können durch Nutzung des Swiss Casualty Pools als neutralem Spezialisten zur Bündelung gleichgerichteter Interessen für mittlere und kleinere Beteiligte und deren Versicherer neben der eigenen Entlastung von potentiellen Fehlerquellen deutliche Arbeitsentlastungen und gleichzeitig erhebliche finanzielle und weitere direkte und indirekte Vorteile realisiert werden.